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Mit der Anmeldung erklärt jeder Teilnehmer sein Einverständnis, den Anweisungen der Helfer und Organisatoren der Veranstaltung Folge zu leisten und versichert, dass sein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettbewerbes entspricht.
Für den technischen Zustand des verwendeten Materials ist er selbst verantwortlich. Der Teilnehmer versichert, dass er keinerlei Rechtsansprüche und Forderungen an den Veranstalter oder Ausrichter sowie deren Helfer oder Beauftragte stellen wird.
Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer automatisch einverstanden, dass er während des Veranstaltungszeitraums gefilmt, fotografiert oder interviewt werden darf. Diese Aufnahmen stehen der Ausstrahlung im Rundfunk und Fernsehen oder für die Herstellung und den Vertrieb von Werbemitteln und Videokassetten uneingeschränkt zur Verfügung.
Jeder Teilnehmer hat seine gesundheitliche Voraussetzung für die Teilnahme selbst zu prüfen. Gegebenenfalls auch durch entsprechende Arztkonsultationen auf eigene Kosten und Veranlassung.
Jeder Teilnehmer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung bzw. hat sich ggf. vor Beginn des Triathlons um einen solchen Abschluss zu bemühen. Es handelt sich um eine Sportveranstaltung, die mit den sporttypischen Gefahren für Leben, Körper und Gesundheit verbunden ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden aller Art, soweit diese nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für Ansprüche der Teilnehmer, soweit diese nicht auf Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind, wird eine einjährige Verjährungsfrist vereinbart.
Für alle Teilnehmer besteht beim Radfahren Helmpflicht.
Hinweis zum Rad: Es gilt grundsätzlich die Sportordnung der DTU. Siehe www.dtu-info.de
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